Erstschulung “Unternehmermodell” (BGW)

250,00  Nettopreis (zzgl. MwSt)

Es handelt sich hierbei um die Erstschulung von Unternehmern/innen in Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW.) Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen offen. Sie ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, indem sich die Unternehmensleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es für Friseurbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Tier- und Zahnmedizin, therapeutische Praxen, Beauty & Wellness, Unternehmen für Schädlingsbekämpfung, Bildung, Beratung & Betreuung, Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen.

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Zusätzliche Informationen

Terminauswahl

11.11.2024 Erfurt

Voraussetzung ist die Erklärung zur Teilnahme an diesem Betreuungsmodell, welche gegenüber uns als Kooperationspartner der BGW zu erklären ist.
In Schulungen (6 Lehreinheiten à 45 Minuten) werden Unternehmerinnen und Unternehmer im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet. Anschließend nehmen Sie an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil. Die Teilnahme ermöglicht Ihnen die eigenverantwortliche Umsetzung der Bestimmungen der BUS-Betreuung in Ihrem Betrieb. Beratung und Betreuung wird bei Bedarf durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sichergestellt.

Soll nicht der Unternehmer / Praxisinhaber selbst, sondern eine andere Führungskraft des Betriebes am Seminar teilnehmen, muss dieser zwingend vorher die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz schriftlich übertragen werden (Download Formular). Bitte lassen Sie uns als Nachweis eine Kopie der Übertragung mit der Anmeldung zukommen. Beachten Sie bitte, dass eine Teilnahme anderer Personen als dem Unternehmer / Praxisinhaber ohne Beauftragung nicht möglich ist!

In der letzten Zeit hat die BGW vermehrt durch ihre Aufsichtspersonen Rückmeldungen erhalten, dass offenbar Beschäftigte von Betrieben an Unternehmerschulungen teilgenommen haben, die zwar über eine formale Pflichtenübertragung verfügten, jedoch die formalen Kriterien nicht erfüllten. Bitte bedenken Sie, dass für eine Pflichtenübertragung nur eine Person in Betracht kommt, „die aufgrund ihrer Qualifikation, ihrer Einbindung in den technischen oder organisatorischen Betriebsablauf und ihrer intern geregelten Befugnis zur Durchführung der im Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen dafür als geeignet erscheint.“

Eine Person, die die arbeitsschutzrelevanten Aufgaben in eigener Verantwortung übernehmen soll, muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie besitzt die fachliche Qualifikation, die erforderlich ist, um die Gefährdungen im Betrieb zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen zu können.
  • Sie ist aufgrund der Betriebsgröße noch unmittelbar in das Betriebsgeschehen einbezogen und besitzt die notwendigen praktischen Erfahrungen, um die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Aufgrund der Organisationsstruktur ist sie auch diejenige Person, die die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen entweder selbst durchführt oder unmittelbar anordnet.

Anbei der Link auf das Formular zur Pflichtenübertragung auf der BGW-Homepage, das detaillierte Informationen über die für eine Pflichtenübertragung geeignete Personengruppe enthält.

Musterformular Ãœbertragung von Unternehmerpflichten

Hinweise zum Präsenzangebot

Die klassische Form des Seminars. Die Teilnehmer kommen an einem Veranstaltungsort zusammen, ein oder mehrere unserer Trainer bringen ihnen die Lerninhalte näher und führen Übungen mit ihnen durch. Von jedem Teilnehmer wird an den von uns organisierten Seminaren ein Kostenbeitrag erhoben.

Präsenztermin in Erfurt

Hinweise zur Anreise:

Hygiene & Reinigungsakademie

Fichtenweg 20, 99098 Erfurt

 

11.03.2024 Erfurt
250,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
11.11.2024 Erfurt
250,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)