Anfrageformular




    Fachkundige Messstelle

    Nach § 5 ArbSchG zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat „(…) der Arbeitgeber (…) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (…)“, wobei sich „(…) eine Gefährdung (…) insbesondere ergeben durch (…) physikalische, chemische und biologische Einwirkungen (…)“. Dabei setzen wir auf Kooperation mit:

    Privates Institut für angewandte Betriebssicherheit in Bad Langensalza.

     

     

    • Fachkundige Messstelle nach TRGS 402
    • Fachkundige Messstelle nach TRLV Lärm
    • Fachkundige Beurteilungsstelle nach BioStoffV
    • Fachkundige Klimabewertung und Raumklimaanalysen (nach ASR und LV16)
    Kontakt

    4safety
    Sachverständige und Ingenieure für Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

    Inh. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Mario Hönl
    Am Fliegerhorst 7
    99941 Bad Langensalza
    Tel.: 0 36 03 / 12 33 66 0
    Fax : 0 36 03 / 12 33 66 1

    E-Mail: info@forsafety.de

    Lärmmessung

    Wir erfüllen die Mindestanforderungen zur Durchführung von Lärmmessungen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen nach LärmVibrationsArbSchV. Als (nicht akkreditierte) Messstelle versichern wir, dass die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:

    • Verwendung einer Messausstattung (Messsystem, Hilfsmittel und Kalibrator) nach DIN EN ISO 8041
      oder einer Messausstattung die, bezogen auf die Messaufgabe, Teile der Norm erfüllt.
    • Regelmäßige Überprüfung (rückführbare Kalibrierung) der Messeinrichtung
    • Regelmäßige Teilnahme an Erfahrungsaustauschkreisen oder Fortbildungsveranstaltungen
    • Festgelegte Verfahrensdokumentationen (z. B. Messbericht)
    • Hinreichende Mess- und Beurteilungserfahrung

    Wir messen:

    Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Das Ohr nimmt die Geräusche auf und verarbeitet die darin enthaltenen Informationen. Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie. Gemessen und beurteilt wird nach TRLV Lärm und ASR A3.7 Lärm sowie nach DGUV Information 209-023.

     

    Referenzen
    Seminarangebote im Überblick