BGW-Seminare | Arbeitsschutz | Gesundheitsschutz

BGW-Seminare zum Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Informations- und Motivationsseminar für Unternehmer/innen im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Diese Betreuungsform steht Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen offen. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es für Friseurbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Tier- und Zahnmedizin, therapeutische Praxen, Beauty & Wellness, Unternehmen für Schädlingsbekämpfung, Bildung, Beratung & Betreuung, Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Wir kooperieren bei dieser Betreuungsform mit der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Voraussetzung ist die Erklärung zur Teilnahme an diesem Betreuungsmodell, welche gegenüber uns als Kooperationspartner der BGW zu erklären ist.

 

 

Erstschulung für Unternehmer/innen

Soll nicht der Unternehmer / Praxisinhaber selbst, sondern eine andere Führungskraft des Betriebes am Seminar teilnehmen, muss dieser zwingend vorher die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz schriftlich übertragen werden. Bitte lassen Sie uns als Nachweis eine Kopie der Übertragung mit der Anmeldung zukommen. Beachten Sie bitte, dass eine Teilnahme anderer Personen als dem Unternehmer / Praxisinhaber ohne Beauftragung nicht möglich ist!

Download Formblatt “Übertragung von Unternehmerpflichten”

Fortbildung für Unternehmer/innen

Im Anschluss an die Motivations- und Informationsmaßnahmen nimmt der Unternehmer im Abstand von höchstens 5 Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teil. Ziel ist es, den Kenntnisstand des Unternehmers zu aktualisieren und die Motivation aufrechtzuerhalten.

Ansprechpartnerin
Card image cap

Annett Hönl

Telefon: 03 60 3 / 12 33 66 0
E-Mail: a.hoenl@forsafety.de

Seminare
Anmeldeformular



    Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen

    Teilnahmebedingungen
    Bei allen Inhouse-Seminaren erhalten Sie ein Angebot von uns. Die Höhe der Seminargebühr ist im individuellen Angebot aufgeführt. Eine verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt dann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an unsere Geschäftsstelle, bspw. in Form einer Auftragsbestätigung durch den Kunden. Telefonische Vormerkungen werden entgegengenommen, eine verbindliche Anmeldung ist jedoch durch den Betrieb nachzureichen.

    Nach der Durchführung erhalten Sie eine Rechnung zum Seminar.

    Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des/der Referenten sowie von uns nicht zu vertretender höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Terminveränderungen oder Dozentenwechsel behalten wir uns in dringenden Fällen vor. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nehmen auf eigene Verantwortung an den Seminaren teil. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten/Flächen für die theoretisch und praktisch durchzuführenden Seminaranteile müssen für das Seminar geeignet und technisch sicher sein. Wir übernehmen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für etwaige auftretende Störungen im Zusammenhang mit einem Seminar.

    Der Rücktritt von einem verbindlich angemeldeten Seminar ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Bei Eingang bis 7 Tage vor Seminarbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Bei Absagen nach diesem bis 2 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten als Ausfallkosten berechnet. Auch eine solche Absage ist nur wirksam, wenn sie schriftlich eingeht. Bei späteren Absagen und bei Nichtantritt ist die komplette Seminargebühr zu entrichten.

    Referenzen
    Seminarangebote im Überblick