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    IT- & Datenschutz für Ihr Unternehmen

    Sie sind auf der Suche nach einem Ingenieurbüro, das Sie professionell in den Bereichen Arbeitnehmerdatenschutz sowie Datenschutz im Unternehmen berät? Dann sind wir von 4safety der ideale Ansprechpartner für Sie. Mit einer Firmengeschichte von mehr als 20 Jahren können wir auf einen umfassenden Erfahrungsschatz zurückgreifen, mit welchem wir Ihnen ein Konzept unterbreiten können, dass perfekt auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist.

    Besonders in Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, auf die Sicherheit der Daten Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu achten. Angriffe von außen sind nicht selten und können teils verheerende Folgen mit sich ziehen. Dementsprechend vorbereitet sollten Sie sein.

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Nachholbedarf sehen, treten Sie mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns telefonisch unter 03 60 3 / 12 33 66 0, per E-Mail unter info@forsafety.de oder über unser Kontaktformular.

    Kontakt

    4safety
    Sachverständige und Ingenieure für Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

    Inh. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Mario Hönl
    Am Fliegerhorst 7
    99941 Bad Langensalza
    Tel.: 0 36 03 / 12 33 66 0
    Fax : 0 36 03 / 12 33 66 1

    E-Mail: info@forsafety.de

    Datenschutzberatung

    Individuelle Datenschutzberatung

    Das sensible Thema des Datenschutzes ist in Deutschland viel diskutiert und dessen Umsetzungen oft umstritten. Aufgrund der Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSG n.F.) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) besteht oft erheblicher Handlungsbedarf. Auch die Wirtschaft ist in der Hinsicht immer wieder betroffen.

    Viele Datenschutzberater sind vor allem im klassischen Feld der Rechtsberatung beheimatet. Nicht selten sind deren Ansätze sehr theoretisch gehalten. Bei uns steht ausgeprägte Praxisorientierung im Vordergrund. Wir bieten Ihnen eine objektive, neutrale und individuelle Beratung zum Datenschutz:

    • Überprüfung und Verbesserung der Datenschutzorganisation im Betrieb und Erarbeitung von Potenzialen eines gut organisierten Datenschutzes für die störungsfreie Arbeitsorganisation
    • Beurteilung von Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen der DSGVO bzw. BDSG
    • Überprüfung der Vorgaben des Systemdatenschutzes, technisch-organisatorische Maßnahmen, Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und erlaubte Datenverarbeitungen
    • Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis

    Weitere Infos im Flyer.

    Referenzen

    Seminarangebote im Überblick

    Arbeitnehmerdatenschutz | Datenschutz im Unternehmen | Betrieb | Definition

    Arbeitnehmerdatenschutz & Datenschutz im Unternehmen – Infos im Überblick

    Das sensible Thema des Datenschutzes ist in Deutschland viel diskutiert und dessen Umsetzungen oft umstritten. Auch die Wirtschaft ist in der Hinsicht immer wieder betroffen. Auf einen korrekt durchgeführten Datenschutz wird sehr viel Wert gelegt, vor allem natürlich von den Personen, deren Daten hinterlegt sind. Einen besonderen Stellenwert bezüglich des richtigen Umgangs mit diesen Informationen legt auch der Gesetzgeber und schreibt für den Schutz personenbezogener Daten in Deutschland diverse Regelungen vor, die von datenverarbeitenden Stellen eingehalten werden müssen. Zu solchen Stellen gehören mit Blick auf die Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner, natürlich auch die Unternehmen. Zu Zeiten der Digitalisierung gilt es besonders darauf zu achten, dass diese großen Mengen an Informationen nicht unerlaubt weitergegeben oder entwendet werden. Datenschutz steht daher auch immer in engem Zusammenhang mit der Datensicherheit, also dem sicheren Verwahren der Daten gegenüber Dritten.

    Definition von Datenschutz

    Unter Datenschutz versteht man, dass personenbezogene Daten jedes Einzelnen vor Missbrauch bei der Datenverarbeitung geschützt sind. Damit soll gewährleistet werden, dass betroffene Personen selbst bestimmen können, wem sie wann welche Daten zur Verfügung stellen. Der Begriff des Datenschutzes umfasst dabei sowohl die Erfassung, Speicherung und Übermittlung als auch das Löschen und Sperren von persönlichen Informationen. Der Gesetzgeber beruft sich in dem Zusammenhang auf das Recht der informellen Selbstbestimmung, dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Schutz der Privatsphäre.

    Das Bundesdatenschutzgesetz

    Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bildet zusammen mit den Datenschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer die rechtliche Grundlage für den Datenschutz in Deutschland. Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Informationen für die Stellen, die diese Daten erheben, speichern und verarbeiten sowie die Rechte derjenigen, deren Daten erhoben werden. Seinen Ursprung fand das Gesetz bereits im Jahr 1978, nachdem im Zuge des Volkszählungsgesetzes von 1970 die Diskussion über eine Erfassung persönlicher Daten entstand. Seit 1995 setzt es die europäische Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) um. Neben den Gesetzen der einzelnen Länder steht das Bundesdatenschutzgesetz in engem Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG).

    Datenschutz im Unternehmen

    Eine Datenerfassung personenbezogener Informationen geschieht natürlich nicht mehr nur in öffentlichen Stellen, sondern vielmehr in nahezu jedem Unternehmen. Die betroffenen Personen (natürlich oder juristisch) sind dabei beispielsweise Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden oder Patienten. Durch die Optimierung verschiedener Prozesse mit Hilfe diverser Managementsysteme werden viele Informationen dieser Gruppen bereits automatisch erfasst. Doch in vielen Bereichen muss immer noch darauf geachtet werden, welche Daten Unternehmen erheben dürfen und welche nicht.

    In Handels- oder Industrieunternehmen werden häufig Daten zu Lieferanten und Kunden erhoben. Adressen, Telefonnummern und Email-Adressen zur Kontaktaufnahme sind mittlerweile der Standard. Doch auch Erhebungen zum Kaufverhalten der Kunden gehören dazu. Sie sollten aber darauf achten, welche Informationen Sie speichern.

    Wir von forsafety beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch, die Anforderungen an die Sonderformen des kirchlichen und medizinischen Datenschutzes korrekt umzusetzen.

    Arbeitnehmerdatenschutz

    Neben den Daten von Kunden oder Lieferanten spielen die Daten, die Arbeitnehmer betreffen, für Unternehmen eine sehr wichtige Rolle. Diese greifen nämlich umso stärker in die Privatsphäre der Mitarbeiter ein. Die Personalakte ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Welche Daten dürfen darin hinterlegt werden und welche nicht? Grundsätzlich sind Angaben erlaubt, wie Name, Alter und Kontaktdaten sowie Bildungs- und Fachkenntnisstand. Auch Informationen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen, wie Urlaubs- oder Krankheitstage und Gehaltsdaten dürfen festgehalten werden. Schwieriger wird es bei der Videoüberwachung, beziehungsweise bei der Arbeit an einem videoüberwachten Arbeitsplatz. Hierfür muss in der Regel eine Zustimmung des Mitarbeiters eingeholt werden oder sie darf nur in gesonderten Fällen zur Sicherheit erfolgen. Auch bei der Nutzung von Internet und Telefon kommen immer wieder Fragen auf, inwieweit eine Überwachung durch den Arbeitgeber erlaubt ist. Definitiv nicht erlaubt ist es, zum Beispiel Angaben zur religiösen und politischen Einstellung, ethnischen Herkunft oder Gewerkschaftszugehörigkeit zu speichern.

    Zu sämtlichen Sachverhalten stehen wir Ihnen selbstverständlich gern beratend zur Seite und erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Konzept zum Datenschutz für Ihr Unternehmen.

    Der Datenschutzbeauftragte

    Unternehmen und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sind nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, Datenschutz zu praktizieren. Wenn ein Unternehmen dabei mehr als neun Personen beschäftigt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten zu tun haben, muss die Geschäftsführung zudem einen sogenannten Datenschutzbeauftragten bestellen. Dieser soll sicherstellen, dass die Vorgaben und Richtlinien im Sinne des BDSG und anwendungsnahen Gesetzen korrekt umgesetzt werden. Seine Aufgaben beinhalten eine kontinuierliche Überwachung und Kontrolle aller Prozesse, bei denen personenbezogene Informationen erfasst, gespeichert und übermittelt werden. Zudem hat der Datenschutzbeauftragte die Pflicht, alle betroffenen Personen über den Umgang mit ihren Daten rechtzeitig zu unterrichten und aktuelle Änderungen anzukündigen.

    Externe Datenschutzbeauftragte

    In größeren Unternehmen mit mehreren hundert Arbeitnehmern macht es oftmals schon Sinn, einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten selbst aus- oder weiterzubilden. In vielen Fällen werden die Aufgaben jedoch von einem externen Datenschutzbeauftragten übernommen.

    Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
    Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

    Obwohl externe Datenschutzbeauftragte unternehmensfremd sind und sich in Ihrem Betrieb erst zurechtfinden müssen, bringen sie doch einige Vorteile mit sich. Anbieter, die die korrekte Umsetzung des Datenschutzes für Sie übernehmen, verfügen in der Regel bereits über viel Erfahrung in diesem Bereich und wissen, worauf es zu achten gilt. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld für die Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters. Zudem bleiben die Kosten übersichtlich, d. h. wie zuvor vertraglich vereinbart. Variable Vertragslaufzeiten gewähren Ihnen außerdem eine hohe Flexibilität und Sie können einfacher auf zukünftige Entwicklungen in Ihrem Unternehmen reagieren. Seriöse, externe Datenschutzbeauftragte gewährleisten Ihnen ein rechtlich einwandfreies Arbeiten, natürlich auch im Umgang mit Ihren Unternehmensdaten.

    Neben dem Arbeitsschutz, Umweltschutz und Brandschutz betreuen wir von forsafety zudem viele Unternehmen seit Jahren erfolgreich als externe Datenschutzbeauftragte. Für nähere Informationen rufen Sie uns gern jederzeit unter der 03 60 3 / 12 33 66 0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gern beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem Anliegen.