Schulung | Brandschutzhelfer | Seminar | Brandschutzbeauftragter | Weiterbildung | Feuerlöschübung

Schulungen, Seminare & Weiterbildungen für Brandschutzhelfer & Brandschutzbeauftragte sowie Feuerlöschübungen & Co.

Brandschutzbeauftragter

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Wir sind als qualifizierter Bildungsträger auch bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten tätig. Weitere Infos können Sie unserem Flyer entnehmen. Termine erfolgen meist auf Anfrage bzw. werden aus der Initiative unseres Netzwerkes initiiert.

Brandschutzhelfer

Die Ausbildung beinhaltet die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutz-organisation, Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Im praktischen Teil erfolgt die Wissensvermittlung zur Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen, Löschtaktik sowie eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Dabei wird auf betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Personenbrände), Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich eingegangen. Der Kurs wird meist als Inhouse-Seminar in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Er umfasst etwa 3 Zeitstunden. Termine und Preise richten sich nach Ihrem Unternehmensstandort (Entfernung) sowie Anzahl der Durchgänge, wobei die Gruppen eine Teilnehmeranzahl von 20 Personen nicht überschreiten sollte.  

Praktische Feuerlöschübung

Das Seminar ist ausschließlich praktischer Natur. Sie beinhaltet die Handhabung von Feuerlöschern und das Löschen eines Übungsfeuers bei nahezu realistischem Szenario. Dabei werden neben einem Entstehungsbrand, Papierkorb- und Monitorbrand auch das Löschen von Personen und die Gefahr von Spraydosen demonstriert. Das Seminar ist ausschließlich als Inhouse-Seminar buchbar. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer und damit verbundenen Durchgänge, da wir nur max. 20 Teilnehmer je Durchgang als sinnvoll erachten.  

SCC-Schulung +Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter nach SCC-Dok. 016

Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU). Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter zwingend erforderlich. Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern der Kontraktorenfirmen (Auftragnehmer) gestellt werden. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, wurden Ausbildungsinhalte, Ausbildungszeiten und Prüfkriterien verbindlich festgelegt. Das Seminar ist geeignet für operative Mitarbeiter zur Vorbereitung auf die SCC-Prüfung gem. Dokument 016 im Anschluss an die Schulung. Die Schulung erfolgt nach den in den SCC-Dokumenten 16 geforderten Vorgaben und zeigt Ihnen ganzheitlich die grundlegenden Aspekte des Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzes auf. Wir bilden Ihre Mitarbeiter nach den Vorgaben des SCC-Regelwerks aus und bereiten sie im Laufe der Schulung auf die Prüfung vor.

Führungskräfte: Rechte und Pflichten in der Sicherheitsorganisation

Hierbei handelt es sich um ein Motivations- und Informationsseminar für Führungskräfte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Zum Inhalt gehören Infos zu Aufgaben und Pflichten für Führungskräfte, Ausschöpfen der Sanktionierungsvarianten und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen, Umsetzung der Grundsätze der Prävention nach neuer DGUV Vorschrift 1, Methodik zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen / Risiken sowie Möglichkeiten der Verhaltensbeeinflussung der Mitarbeiter aus korrektiver und präventiver Sicht.

Workshop zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die moderierte Gefährdungsbeurteilung betrachtet insbesondere die weichen Gefährdungsfaktoren: Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, Arbeitsumfeld und soziale Beziehungen im Arbeitssystem. In unseren Workshops kommen Beschäftigte aus gleichartigen Arbeitsumfeldern zusammen und beschreiben (angeleitet durch unseren Moderator) die Belastungsschwerpunkte, Ressourcen sowie mögliche Maßnahmen und Gestaltungsempfehlungen. Zum einen kann das Erfahrungswissen der Belegschaft, der Führungskräfte und von Fachleuten genutzt werden, zum anderen lassen sich direkt Verbesserungsvorschläge und Maßnahmen entwickeln. Weitere Infos befinden sich im Flyer.

Qualifizierung Bedienpersonal Flurförderzeuge

Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden kann. Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

Qualifizierung Bedienpersonal Hubarbeitsbühnen

Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für die jeweilige Hubarbeitsbühnen-Kategorie ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen die Funktionsweise des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells kennen und über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen am Einsatzort Bescheid wissen. Sind sie mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne oder mit dem Einsatzort nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion. Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort.

Ansprechpartnerin
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Annett Hönl

Telefon: 03 60 3 / 12 33 66 0
E-Mail: a.hoenl@forsafety.de

Seminare
  • Titel: Brandschutzbeauftragter
  • Umfang: 64 Unterrichtseinheiten
  • Voraussetzungen: Siehe DGUV Information 205-003
  • Inhalt: Siehe DGUV Information 205-003
  • Abschluss: Teilnehmerzertifikat
  • Kosten: 1.660,00 EUR/Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
  • Titel: Brandschutzhelfer (Inhouse)
  • Umfang: 4 Unterrichtseinheiten (ca. 3 Zeitstunden)
  • Voraussetzungen: keine
  • Inhalt: Siehe DGUV Information 205-023 (Theoretischer und praktischer Teil)
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung
  • Kosten: ab 450,00 EUR (zzgl. Reisekosten und MwSt.)
  • Titel: Feuerlöschübung (Inhouse)
  • Umfang: ca. 60 Minuten / Durchgang
  • Voraussetzungen: keine
  • Inhalt: Praktisches Feuerlöschtraining
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung
  • Kosten: ab 300,00 EUR (zzgl. Reisekosten und MwSt.)
  • Titel: SCC-Seminar Mitarbeiter (Inhouse)
  • Umfang: 8 Unterrichtseinheiten (ca. 6 Zeitstunden)
  • Voraussetzungen: keine
  • Inhalt: Siehe SCC-Dokument 016
  • Abschluss: Teilnehmerzertifikat
  • Kosten: Termine und Kosten auf Anfrage
  • Titel: Führungskräfteseminar (Inhouse)
  • Umfang: 4 Unterrichtseinheiten (ca. 3 Zeitstunden)
  • Voraussetzungen: keine
  • Inhalt: Rechte, Pflichten, Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Führungskräfte
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung
  • Kosten: Termine und Kosten auf Anfrage
  • Titel: Workshop (Inhouse)
  • Umfang: 4 Unterrichtseinheiten (ca. 3 Zeitstunden)
  • Voraussetzungen: keine
  • Inhalt: Erarbeitung von Stärken und Schwächen im Rahmen einer moderierten Gefährdungsbeurteilung
  • Abschluss: ---
  • Kosten: Termine und Kosten auf Anfrage
  • Titel: Bediener Flurförderzeuge (Inhouse)
  • Umfang: mind. 8 Unterrichtseinheiten (ca. 6 Zeitstunden)
  • Voraussetzungen: siehe DGUV Vorschrift 68
  • Inhalt: Siehe DGUV Grundsatz 308-001
  • Abschluss: Bedienausweis Flurförderzeuge
  • Kosten: Termine und Kosten auf Anfrage
  • Titel: Bediener Hubarbeitsbühnen (Inhouse)
  • Umfang: 4 Unterrichtseinheiten (ca. 3 Zeitstunden)
  • Voraussetzungen: keine
  • Inhalt: Siehe DGUV Regel 100-500
  • Abschluss: Bedienausweis Hubarbeitsbühne
  • Kosten: Termine und Kosten auf Anfrage
Anmeldeformular




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    Teilnahmebedingungen
    Bei allen Inhouse-Seminaren erhalten Sie ein Angebot von uns. Die Höhe der Seminargebühr ist im individuellen Angebot aufgeführt. Eine verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt dann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an unsere Geschäftsstelle, bspw. in Form einer Auftragsbestätigung durch den Kunden. Telefonische Vormerkungen werden entgegengenommen, eine verbindliche Anmeldung ist jedoch durch den Betrieb nachzureichen.

    Nach der Durchführung erhalten Sie eine Rechnung zum Seminar.

    Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des/der Referenten sowie von uns nicht zu vertretender höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Terminveränderungen oder Dozentenwechsel behalten wir uns in dringenden Fällen vor. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nehmen auf eigene Verantwortung an den Seminaren teil. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten/Flächen für die theoretisch und praktisch durchzuführenden Seminaranteile müssen für das Seminar geeignet und technisch sicher sein. Wir übernehmen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für etwaige auftretende Störungen im Zusammenhang mit einem Seminar.

    Der Rücktritt von einem verbindlich angemeldeten Seminar ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Bei Eingang bis 7 Tage vor Seminarbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Bei Absagen nach diesem bis 2 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten als Ausfallkosten berechnet. Auch eine solche Absage ist nur wirksam, wenn sie schriftlich eingeht. Bei späteren Absagen und bei Nichtantritt ist die komplette Seminargebühr zu entrichten.

    Referenzen

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