Gefahrstoffmessung
Nach § 6 GefStoffV zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung hat „(…) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (…) der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können (…)“.
„(…) Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Gemische, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen (…), Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte (…)“.
Wir erfüllen die Mindestanforderungen zur Durchführung von Ermittlungs-, Überwachungs- und Dokumentationsaufgaben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV in Abhängigkeit von den betriebsspezifischen Verhältnissen nach TRGS 400 und 402 im Rahmen einer (nicht akkreditierte) fachkundigen Messstelle.
Wir messen:
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Formaldehyd ist gesundheitsschädlich, es reizt die Schleimhäute und kann Krebs im Nasenrachenraum auslösen, wenn es eingeatmet wird. Die Verwendung nahm mit dem Einsatz als Klebstoffbestandteil in Holzwerkstoffen, zum Beispiel für Möbel, Innenausbau und Fertigbauweise, erheblich zu. Nachdem Formaldehyd bislang in der EU als „kann vermutlich Krebs erzeugen“ (Kategorie 2) eingestuft war, wurde es im Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP-Verordnung) eingestuft. |
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Gesetzliche Grenzwerte für Sauerstoff gibt es in Deutschland nicht. Mögliche Schädigungen durch Sauerstoff sind vor allem vom Druck abhängig. Die DGUV Regel 113-004 für Arbeitssicherheit gibt einen Wert von 17 % Sauerstoff vor. Die ausgeatmete Luft eines Menschen besitzt noch ca. 16 % Sauerstoff. Die Sauerstoffkonzentration der davor eingeatmeten Luft liegt bei durchschnittlich rund 21 %. Insbesondere bei Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre sind besondere Maßnahmen erforderlich (siehe DGUV Information 205-006). |
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Ozon ist nicht in der TRGS 900 aufgeführt. Damit gibt es keinen verbindlicher Grenzwert. Für die Ozonkonzentration gibt es eine Informationsschwelle von 180 µg/m3 (1-Stunden-Wert) und eine Alarmschwelle von 240 µg/m3 (1-Stunden-Wert). Laut Umweltbundesamt darf der maximale 8-Stunden-Wert eines Tages von 120 µg/m³ (60 ppb) an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr übertreten werden. Es erfolgt daher nur eine Beurteilung von Arbeitsplätzen, an denen Stoffe ohne Grenzwert verwendet werden (TRGS 403). |
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Kohlenmonoxid (CO) verdrängt den Sauerstoff im Blut und in der Muskulatur. Die lebenswichtige Versorgung von Organen und dem besonders auf die Sauerstoffversorgung angewiesenen Gehirn ist dadurch blockiert. Die normale Konzentration des Kohlenmonoxid in der Luft beträgt ca. 0,6 bis 6 mg/m³. Der in Deutschland für Gefahrstoff-Arbeitsplätze gesetzlich einzuhaltender Arbeitsplatzgrenzwert ist gemäß TRGS 900 auf 30 ppm bzw. 35 mg/m³ als 8-h-Schichtmittelwert festgelegt. Desweiteren sind zu beachten: Immissionsgrenzwerte, Innenraumrichtwerte, Grenzwerte in Tiefgaragen. |
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Kohlendioxid führt in hoher Konzentration zur Verminderung oder Aufhebung des reflektorischen Atemanreizes, zunächst zur Atemdepression und schließlich zum Atemstillstand. Der Arbeitsplatzgrenzwert mit einem Wert 5.000 ppm beschreibt eine Konzentration in der Atemluft, in der Kohlendioxid keine merklichen Auswirkungen auf den Körper hat, auch wenn man dieser über eine längere Zeit ausgesetzt ist. Kohlendioxid gehört außerdem zu den Treibhausgasen, die bekanntlich schädigende Auswirkungen auf die klimatischen Bedingungen auf der Erde haben. |
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Stickoxide verursachen schwere Atemwegserkrankungen wie Asthma, belasten das Herz-Kreislauf-System: die kleinen Gas-Moleküle können bis tief in die Lungenbläschen eindringen und greifen so die Schleimhäute an. Es führt zu Atemwegserkrankungen. Für Arbeitsplätze wurde ein Grenzwert für NO2 von 0,5 ppm (950 μg/m3) festgelegt. Dieser Wert gilt für gesunde Arbeiter bei Expositionen von 8 Std. pro Tag, 40 Std. pro Woche für die gesamte Lebensarbeitszeit und soll die Gesundheit nicht beeinträchtigen. |
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Wasserstoff tritt stabil nur als molekularer Wasserstoff (H₂) auf und ist ein farbloses und geruchloses Gas. Es reagiert schnell mit Sauerstoff (O₂) zu Wasser unter Freisetzung von Energie. H₂ ist nicht giftig besitzt jedoch brennbare / explosive Eigenschaften. Die Hauptgefahr beim Umgang mit Wasserstoff besteht in einer möglichen Explosion, wenn ein Wasserstoff/ Luftgemisch auftritt und sich entzündet. Darüber hinaus sind Lecks ohne spezielle Detektoren schwer zu erkennen, da Wasserstoff farb- und geruchlos ist. |
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Grenzwerte für verschiedene Stäube werden entweder für die A-Fraktion (alveolengängige Staubfraktion) oder für die E-Fraktion (einatembare Staubfraktion) festgelegt. Als Feinstaubbezeichnet man ein Gemisch aus festen und flüssigen Schwebstoffen mit sehr kleinem Durchmesser. Abhängig von Partikelgröße und Zusammensetzung kann Feinstaub die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System nachhaltig beeinträchtigen. Für Stäube ohne spezielle toxische Wirkung (Granuläre, biobeständige Stäube, GBS) gilt als allgemeine Obergrenze der für den A-Staub ein AGW von 1,25 mg/m³ und für den E-Staub ein AGW von 10 mg/m³. Die Gesamtheit der Werte für A- und E-Staub wird als Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) bezeichnet. |
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In Innenräumen gibt es eine Vielzahl potenzieller Quellen für flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC): gebäudebezogene Quellen, auf die menschliche Aktivität bezogene Quellen (bspw. als Lösemittel in Lackierbetrieben) und außenluftbezogene Quellen. Bei der Ermittlung möglicher VOC-Quellen ist zunächst zu prüfen, ob in letzter Zeit bestimmte Arbeitsprozesse gab (bspw. Renovierungsarbeiten), neue Möbel, Geräte etc. aufgestellt wurden oder andere Änderungen in Arbeitssystemen erfolgten. In solchen Fällen gelingt es häufig, durch anhaltendes Lüften die VOC-Konzentrationen zu senken. Messungen können Betriebe bspw. auch dabei unterstützen, Lösemittelbilanzen und betriebsspezifische Reduzierungspläne zu optimieren. |
Es lassen sich noch zahlreiche weitere Parameter messen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt bewerten. Sprechen Sie uns einfach an.