Rückmeldung der aktuellen Beschäftigtenzahlen
Der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV hat veränderte Regelungen zur Organisation der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung veröffentlicht. Damit wir Sie gemäß DGUV Vorschrift 2 rechtssicher betreuen können, benötigen wir von Ihnen die aktuellen Beschäftigtenzahlen. Diese bilden die Grundlage für den Umfang unserer Betreuung und sind auch Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung. Da sich Mitarbeiterzahlen im Laufe der Zeit verändern können, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung. Nur so können wir sicherstellen, dass der Betreuungsumfang korrekt bemessen wird, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) bei einer Prüfung eine schlüssige Dokumentation vorfindet.
