Unterweisungen sind fördernde Maßnahmen für den Erwerb einer thematisch abgrenzbaren Arbeitsbefähigung. Sie unterstützen Handlungs-, Problemlösungs- und Entscheidungsprozesse unter präventiven und korrektiven Gesichtspunkten. Unterweisungen haben meist einen relativ geringen Zeitumfang, da die zu übermittelnden Informationen relativ überschaubar sind. Der Unterweisungsbedarf ergibt sich bspw. aus den Anforderungen der Arbeitsaufgaben an die Beschäftigten, vor allem wenn die Beschäftigten noch nicht über die erforderlichen Qualifikationen oder Informationen verfügen. Sie ist aber auch in zyklischer Wiederholung als Erinnerung und Auffrischung des bereits Erlernten erforderlich.
Gesetze und Vorschriften verlangen vom Unternehmer, Beschäftigte vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Auffrischung von bereits bekanntem Wissen (bspw. Brandschutz, Pflichten der Beschäftigten, Erste Hilfe usw.) durch die jährliche Unterweisung. Mittels Präsentation und in Form eines Vortrages werden den Beschäftigten die Inhalte erläutert.
Durch Frage-Antwort-Beispiele und mit Hilfe unseres Abstimmsystems können die Beschäftigten aktiv eingebunden werden. |
Die Haut ist das größte Organ des Menschen. Daher gilt es diesem Thema besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Gerade die Unfall- und Erkrankungszahlen zeigen auf, dass man den Schutz der Haut nicht unterschätzen sollte. Die Unterweisung verfolgt die Ziele, den betrieblichen Hautschutz zu verbessern. Dabei werden Wege der Kreuzkontaminationen aufgezeigt. Mittels fluoreszierendem Konzentrats zur Visualisierung von Benetzungslücken bei der Händedesinfektion/-reinigung erkennen die Teilnehmer die korrekte Einreibetechnik. Die Teilnehmer lernen außerdem zwischen Händereinigung, Händedesinfektion und Hautschutz in der Personalhygiene zu unterscheiden. |
Diese Unterweisung entspricht der Hygieneunterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz und den Anforderungen der DGUV Regel 110-002 (Arbeiten in Küchenbereichen). Sie beinhaltet daher wichtige Schutzbestimmungen zum Umgang mit Arbeitsgeräten zur Lebensmittelverarbeitung sowie Anweisungen und Erläuterungen zum sicherheitsgerechten Verhalten in Bereichen der Lebensmittelverarbeitung und -lagerung. |
Die Aufklärung der Mitarbeiter zu möglichem Fehlverhalten ist eine der grundlegenden Aufgaben des Unternehmens (siehe DGUV Vorschrift 1). Dazu gehört beispielsweise das Thema Alkohol, Drogen und Medikamente mit berauschender Wirkung, die Wahrnehmungsfähigkeit und Einschätzungsvermögen herabsetzen. Die Teilnehmer lernen „praktisch“ anhand von „Rauschbrillen“ zu erleben, wie sich der Alkoholkonsum und der daraus resultierende „vernebelte“ Zustand auf die allgemeine Wahrnehmung des Körpers auswirkt. Zum Einsatz kommen verschiedene Rauschbrillen mit unterschiedlichen Promillewerten. Die Teilnehmer lernen die klassischen Ausfallerscheinungen bei der Bewältigung verschiedener Aufgaben kennen. |
Lärm gefährdet nicht nur das Gehör. Lärm kann auch krank machen und mindert die Leistungsfähigkeit! In der Unterweisung werden den Teilnehmern verschiedene Quellen der Geräuschimmission und ihr Einfluss auf den Menschen vorgestellt. Im Gegenzug werden die betrieblichen Schutzmaßnahmen (bspw. Gehörschutz) für sicheres Arbeiten in Lärmbereichen erläutert. Die Teilnehmer frischen dabei wichtige Grundregeln der Anwendung des Gehörschutzes auf. |
Beim gewerblichen Einsatz von Motorsägen ist eine Sicherheitsunterweisung gefordert. Sie muss jährlich wiederholt werden, um den erworbenen Ausbildungs- und Sicherheitsstandard zu erhalten und zu verbessern. Die Unterweisung ist nicht identisch mit der Motorsägenführerausbildung für Waldarbeiten bzw. für Brennholzselbstwerber. Die Unterweisung bezieht sich nicht auf die Bedienung des Gerätes, sondern auf den sicheren Umgang mit Motorsägen und das Wissen um die Gefahren. Die Unterweisung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. |
Die VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung fordert, dass Unternehmer aus Logistik, Versand, Ein- und Verkauf mindestens alle drei Jahre die regelmäßige Schulung von Personen veranlassen, die mit der Ladungssicherung betraut sind. Die Unterweisungspflicht gilt aber auch für eine Reihe von anderen Unternehmen: Lebensmitteltransport (Fleisch- und Backwaren), Bau, Außendienstmitarbeiter usw. |
Gefahrstoffe sind in allen Bereichen des Arbeitslebens anzutreffen. Ziel der Unterweisung ist es dabei, Arbeitnehmer und Dritte vor den Belastungen und Auswirkungen von Gefahrstoffen zu schützen. Was als Gefahrstoff einzustufen ist, welche Gefährlichkeitsmerkmale (giftig, entzündlich, ätzend oder reizend) für die Stoffe zutreffen und welche chemischen oder physikalischen Eigenschaften diese Stoffe haben, das sind Themen, die den Teilnehmern nahegebracht werden. |
Telefon: 03 60 3 / 12 33 66 0
E-Mail: a.hoenl@forsafety.de
Teilnahmebedingungen
Bei allen Inhouse-Seminaren erhalten Sie ein Angebot von uns. Die Höhe der Seminargebühr ist im individuellen Angebot aufgeführt. Eine verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt dann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an unsere Geschäftsstelle, bspw. in Form einer Auftragsbestätigung durch den Kunden. Telefonische Vormerkungen werden entgegengenommen, eine verbindliche Anmeldung ist jedoch durch den Betrieb nachzureichen.
Nach der Durchführung erhalten Sie eine Rechnung zum Seminar.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des/der Referenten sowie von uns nicht zu vertretender höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Terminveränderungen oder Dozentenwechsel behalten wir uns in dringenden Fällen vor. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nehmen auf eigene Verantwortung an den Seminaren teil. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten/Flächen für die theoretisch und praktisch durchzuführenden Seminaranteile müssen für das Seminar geeignet und technisch sicher sein. Wir übernehmen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für etwaige auftretende Störungen im Zusammenhang mit einem Seminar.
Der Rücktritt von einem verbindlich angemeldeten Seminar ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Bei Eingang bis 7 Tage vor Seminarbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Bei Absagen nach diesem bis 2 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten als Ausfallkosten berechnet. Auch eine solche Absage ist nur wirksam, wenn sie schriftlich eingeht. Bei späteren Absagen und bei Nichtantritt ist die komplette Seminargebühr zu entrichten.