In einer modernen Ausbildung ist es nicht mehr nur das Ziel, den Informationsstand in Bezug auf sicherheitstechnische Kenntnisse zu erhöhen. Vielmehr geht es verstärkt darum, das Problembewusstsein der Sicherheitsbeauftragten für Defizite am Arbeitsplatz zu schärfen und ihre Bereitschaft zu fördern, situationsgerecht und ausdauernd auf Verbesserungen hinzuwirken.
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Der Begriff Pädagogik stammt von einem Wort des Altgriechischen ab, das so viel wie „Erziehung“ oder „Unterweisung“ bedeutet. Per Definition fällt unter Pädagogik damit auch die Erwachsenenbildung.
Sicherheitspädagogik
Die Aufgabe der Sicherheitspädagogik besteht darin, Menschen (Kinder und Erwachsene) hinsichtlich ihres sicherheitsgerechten Verhaltens zu qualifizieren. Dazu gehören Förderung und Bildung. Dies beinhaltet die Beratung, Begleitung und Beurteilung der Zielgruppen, um neben Bildungserfordernissen auch Kompetenzen zu festigen bzw. zu erweitern sowie Lernprozesse zu optimieren. Die Sicherheitspädagogik beinhaltet die Vermittlung des Standes der Technik im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie entwickelt eigenständige methodisch-didaktische Konzepte, Versicherte in Betrieben und Organisationen an Sicherheitsaspekte heranzuführen und sie ihnen näherzubringen.
Ermöglichungsdidaktik = lebendiges und nachhaltiges Lernen
Die Ermöglichungsdidaktik sieht die Lernenden als verantwortlich für ihr selbstbestimmtes Lernen. Die „Ermöglichungsdidaktik“ soll den Lernenden das Lernen ermöglichen – und zwar eigenständig und selbstgesteuert. Die Lernenden setzen sich ihre Lernziele selbst, während die Lehrkraft die Rahmenbedingungen für diese Form des Lernens schaffen soll. Die Lehrkraft soll ein Lernbegleiter, ein Lernberater, ein Lernarrangeur oder Coach für Lernende sein. Er kümmert sich um eine positive Lernumgebung und gibt erste Anleitungen im Sinne der Bereitstellung eines Gerüstes aus Anleitungen und Hilfestellungen. Der Lernende soll die Kompetenzen, die man zum selbstorganisierten Lernen braucht, entwickeln.
Methodik: S.P.A.S.S. steht für selbstgesteuert, produktiv, aktivierend, situativ und sozial.
Verhaltensprävention
Verhaltensprävention bzw. Individualprävention setzt direkt an den Menschen an, um deren gesundheitsbezogenes Verhalten zu beeinflussen. Dabei geht es darum, für die Gesundheit riskante Verhaltensweisen zu vermeiden bzw. zu verändern (z. B. Rauchen, riskanter Alkoholkonsum), gesundheitsförderndes Verhalten zu unterstützen (z. B. gesunde Ernährung, Bewegung) und über Wissen und Einstellungen die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Organisation-/Arbeitspsychologie
Es erfolgt die Beschreibung und Erklärung des arbeitsbezogenen Erlebens und Verhaltens von Personen in Organisationen. Die Arbeitspsychologie umfasst die Anpassung der Arbeit an den Menschen (Arbeitsanalysen, Zufriedenheit, Gestaltung, Belastungsreduzierung) sowie die Anpassung des Menschen an die Arbeit (Qualifizierung, Sozialisation). In der Organisationspsychologie bildet die Anpassung des Menschen an den Menschen und die Analyse der sozialen Interaktion von Personen in Organisationen den Schwerpunkt.
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Teilnahmebedingungen
Bei allen Inhouse-Seminaren erhalten Sie ein Angebot von uns. Die Höhe der Seminargebühr ist im individuellen Angebot aufgeführt. Eine verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt dann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an unsere Geschäftsstelle, bspw. in Form einer Auftragsbestätigung durch den Kunden. Telefonische Vormerkungen werden entgegengenommen, eine verbindliche Anmeldung ist jedoch durch den Betrieb nachzureichen.
Nach der Durchführung erhalten Sie eine Rechnung zum Seminar.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des/der Referenten sowie von uns nicht zu vertretender höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Terminveränderungen oder Dozentenwechsel behalten wir uns in dringenden Fällen vor. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nehmen auf eigene Verantwortung an den Seminaren teil. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten/Flächen für die theoretisch und praktisch durchzuführenden Seminaranteile müssen für das Seminar geeignet und technisch sicher sein. Wir übernehmen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für etwaige auftretende Störungen im Zusammenhang mit einem Seminar.
Der Rücktritt von einem verbindlich angemeldeten Seminar ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Bei Eingang bis 7 Tage vor Seminarbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Bei Absagen nach diesem bis 2 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten als Ausfallkosten berechnet. Auch eine solche Absage ist nur wirksam, wenn sie schriftlich eingeht. Bei späteren Absagen und bei Nichtantritt ist die komplette Seminargebühr zu entrichten.