Fachkundige Messstelle
Nach § 5 ArbSchG zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat „(…) der Arbeitgeber (…) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (…)“, wobei sich „(…) eine Gefährdung (…) insbesondere ergeben durch (…) physikalische, chemische und biologische Einwirkungen (…)“. Dabei setzen wir auf Kooperation mit:
Privates Institut für angewandte Betriebssicherheit in Bad Langensalza.

4safety
Sachverständige und Ingenieure für Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
E-Mail: info@forsafety.de
Wir erfüllen die Mindestanforderungen zur Durchführung von Lärmmessungen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen nach LärmVibrationsArbSchV. Als (nicht akkreditierte) Messstelle versichern wir, dass die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
Wir messen:
| Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Das Ohr nimmt die Geräusche auf und verarbeitet die darin enthaltenen Informationen. Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie. Gemessen und beurteilt wird nach TRLV Lärm und ASR A3.7 Lärm sowie nach DGUV Information 209-023. |